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Grundschule Dirmstein

Bahnhofstr. 7

67246 Dirmstein

 

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag bis Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

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Unsere Hausordnung

Wir alle wollen uns in unserer Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammen leben. Damit es friedlich und gerecht zugeht, wollen wir uns alle an folgende Regeln für den Umgang miteinander halten.

 

 

Unterrichtsregeln

  • Ich höre im Unterricht aufmerksam zu und melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.

  • Ich halte Ordnung an meinem Arbeitsplatz und in meinen Arbeitsunterlagen.

  • Ich arbeite leise, zügig und sorgfältig.

  • Ich bin freundlich und hilfsbereit.

  • Ich löse Konflikte fair und ohne Gewalt.

 

 

Schulhaus

  • Im Schulgebäude bewege ich mich langsam und rücksichtsvoll.

  • Im Schulhaus schreie ich nicht!

  • Ich helfe, unser Schulhaus sauber zu halten. Ich mache nichts kaputt und hebe Dinge auf, die auf dem Boden liegen- auch wenn sie mir nicht gehören.

  • Ich halte Ordnung an meiner Garderobe.

  • Ich benutze die Toiletten nur um mein „Geschäft“ zu erledigen und verlasse sie sauber. Ich verschwende kein Toilettenpapier. Nach dem Toilettengang wasche ich mir gründlich die Hände.

 

 

Pause

  • Ich verbringe die Hofpausen auf dem Schulhof! Regenpausen verbringe ich in meinem Klassensaal in ruhiger Beschäftigung!

  • Ich halte den Schulhof und die Grünanlagen sauber!

  • Streit regele ich fair und ohne Gewalt!

  • Ich führe nur solche Spiele durch, bei denen andere nicht verletzt werden können! (Ich spiele nicht mit Stöcken und werfe keine Gegenstände, auch keine Schneebälle!)

  • Die Pausenspielgeräte verwende ich sorgsam und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen des Schulhofs.

  • Wenn es zum Pausenende klingelt, mache ich mich sofort auf den Weg zu meinem Klassensaal.

 

 

Sporthalle

  • In den Umkleidekabinen ziehe ich mich ruhig und zügig um.

  • Im Sportunterricht trage ich keinerlei Schmuck und Uhren. Ohrringe muss ich vor dem Sportunterricht selbst ausziehen oder abkleben!

  • Ich betrete die Sporthalle erst, wenn ich die Erlaubnis dazu habe! Dann setze ich mich in den Mittelkreis, bis der Sportunterricht beginnt.

  • In den Geräteraum gehe ich nur nach Aufforderung meiner Sportlehrkraft.

  • Ich verlasse die Turnhalle nie ohne Erlaubnis der Lehrkraft!

 

 

Gebrauch elektronischer Medien

  • Das Mitbringen und der Gebrauch elektronischer Medien (Handy, MP3- Player, portable Spielkonsolen) sind grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen werden elektronische Medien auf Antrag der Eltern und mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.

  • Genehmigte elektronische Geräte befinden sich während der Schulzeit ausgeschaltet im Ranzen.

  • Bei Verlust oder Beschädigung der Medien trägt die Schule keine Haftung!

 

 

 

Verstöße gegen die Hausordnung

Verstöße gegen die Hausordnung werden nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls mit pädagogischen Maßnahmen bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

 

 

Pädagogische Maßnahmen

  • Mitteilung an die Eltern, ggf. Einladung der Eltern zum Gespräch

  • Ein Kind, das gegen Unterrichtsregeln verstößt, wird an der Klassenampel hochgesetzt. Bei „roter Ampel“ muss eine Sonderarbeit angefertigt werden, bei der sich das Kind mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzt. Gegebenenfalls muss diese Sonderarbeit während einer der „schönen Stunden“ (Sport, Musik, Kunst usw.) angefertigt werden.

  • Bei wiederholtem Stören des Unterrichts, muss die eigene Klasse verlassen und in einer anderen Klasse weitergearbeitet werden.

  • Ersetzen oder Wiedergutmachung des Schadens

  • Bei einem Verstoß gegen die Pausenordnung muss das Kind in der nächstmöglichen Pause die Pausenklasse besuchen. Dort bearbeitet das Kind eine Sonderarbeit, die es zum Nachdenken über sein Fehlverhalten anregen soll.

  • Bei nicht erlaubtem Gebrauch elektronischer Medien (Handy, MP3-Player, Spielkonsole usw.) wird dieses unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft ausgehändigt. Das Gerät kann anschließend nur persönlich von einem Erziehungsberechtigten wieder abgeholt werden.

 

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung angewendet und sind durch das Rheinland-Pfälzische Schulgesetz (§55, §56) festgelegt. Vor Aussprache einer Ordnungsmaßnahme werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und angehört:

 

  • Verweis der Schulleitung (Tadel)

  • Ausschluss der Unterrichtsteilnahme für einen oder mehrere Tage

  • Ausschluss von Ausflügen und Klassenfahrten

 

 

Unsere Hausordnung stellen wir Ihnen auch zum Download zu PDF bereit.

 

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