Elternbrief - Meldepflicht
Liebe Eltern,
Hier einige wichtige Informationen zum Hygieneschutz und Infektionsschutz:
Bitte denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, ansteckende Infektionskrankheiten Ihres Kindes der Schule sofort nach Diagnose zu melden. Zu diesen meldepflichtigen Infektionskrankheiten gehören Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Keuchhusten und Scharlach.
Auch ein Läusebefall ist meldepflichtig!
Hier weise ich Sie nochmals darauf hin, dass die Läusebriefe direkt am nächsten Schultag von den Kindern ausgefüllt vorzulegen sind. Kann ein Kind den Brief am nächsten Schultag nicht ausgefüllt vorweisen, müssen Sie Ihr Kind entweder noch am gleichen Vormittag in der Schule selbst untersuchen oder Ihr Kind abholen.
Aus Hygienegründen ist die Ausgabe von Sahnekuchen und Torten an Kinder in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen nicht gestattet. Bitte geben Sie Ihren Kindern an Geburtstagen nur trockene Kuchen oder Muffins mit.
Zudem haben wir an unserer Schule einige Nussallergiker, für die schon die kleinsten Spuren von Nüssen gefährlich werden können. Bitte bedenken Sie dies auch, wenn Sie Ihren Kindern Gebäck oder Ähnliches zum Verteilen mitgeben. Völlig verzichtet werden muss auf die Mitgabe von Erdnussflips, da hier schon kleinste Partikel über die Luft eine allergische Reaktion auslösen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
S. Ohler
(Schulleitung)
Aktualisiert am 28.6.2023